Flüssigkeiten dürfen nur noch in Behältern zu maximal 100 Millilitern in einem durchsichtigen Plastiksack mit einem Liter Fassungsvermögen mitgenommen werden. Weiters werden die zulässigen Maße des Handgepäcks beschränkt. Damit reagiert die EU auf die im Sommer aufgedeckte Gefahr, die terroristische Akte mit flüssigem Sprengstoff für den Flugverkehr bedeuten könnte.
Diese Maßnahmen seien verhältnismäßig, aber effizient, sowie mit der zuständigen US-Behörde akkordiert, sagte Verkehrskommissar Jacques Barrot zu der Vereinbarung, die Ende September getroffen und heute beschlossen wurde. Die Regelungen gelten bei Abflügen von allen Flughäfen innerhalb der EU, das Reiseziel spielt dabei keine Rolle.
Die Regeln zur Mitnahme von Flüssigkeiten werden Anfang November in Kraft treten, ausgenommen sind Medikamente und diätische Lebensmittel (u. a. Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden. Auch können Flüssigkeiten (etwa Getränke und Parfum) mit an Bord genommen werden, die nach der Bordkartenkontrolle erworben wurden.
Bei der Größe des Handgepäcks gilt eine sechsmonatige Frist. Ab dann dürfen nur noch Gepäckstücke mit an Bord genommen werden, die maximal 56 mal 45 mal 25 Zentimeter groß sind. Ausnahmen könne es u. a. für Musikinstrumente und Kameras geben. Verschärft wird auch die Kontrolle von Mänteln, Jacken und Laptops.
Europa stelle sich damit gemeinsam einer neuen Gefahr entgegen, betonte Barrot. Die Mitgliedstaaten können diese EU-weite Regelung durch eigene Maßnahmen jedoch noch verschärfen. Alle Risiken ließen sich durch die Regelung nicht vermeiden, kondezierte Barrot: Man muss weiter sehr, sehr wachsam sein.
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