EU-Saatgutverordnung: Brüssel betont Ausnahmen für Kleinunternehmen

Der zuständige Konsumentenschutz-Kommissar Tonio Borg sagte am Montag in Brüssel, für althergebrachte Sorten würden weiter abgeschwächte Registrierungsvorschriften gelten, die Erfordernis nach Tests entfalle für sie.
Borg spricht von “Missverständnissen”
Sogenanntes “für Nischenmärkte bestimmtes Material” müsse überhaupt nicht registriert werden, sagte Borg. Mikrounternehmen bräuchten zudem keine Registrierungsgebühren zu bezahlen. Konkret sieht die EU-Kommission vor, dass Unternehmen bis zu zehn Angestellten und einem jährlichen Umsatz von bis zu 2 Millionen Euro das für Nischenmärkte bestimmte Saatgut ohne Registrierung auf den Markt bringen können. Borg sprach von “Missverständnissen” im Zusammenhang mit bisheriger Kritik an Plänen der EU-Kommission in Hinblick auf traditionelle Sorten von Saatgut.
Saatgut für private Zwecke ausgenommen
Ausgenommen von dem Anwendungsbereich der Verordnung ist nach Angaben der EU-Kommission der Einsatz von Saatgut für private Zwecke. Hobbygärtner könnten weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen, erklärte die Kommission.
Fünf Rechtsakte
Insgesamt stellte die EU-Kommission ein Gesetzespaket bestehend aus fünf Rechtsakten für die Tier- und Pflanzengesundheit vor. Bevor es in Kraft treten kann, müssen der EU-Ministerrat und das Europaparlament darüber entscheiden.
EU will Lehren aus Pferdefleischskandal ziehen
Borg begründete den Vorstoß der Brüsseler Behörde mit einer angestrebten Vereinfachung und Modernisierung der geltenden Vorschriften. Die EU-Kommission wolle damit auch die Lehren aus dem jüngsten Pferdefleischskandal ziehen, sagte er. So könne die EU-Kommission künftig den EU-Staaten entsprechende DNA-Tests vorschreiben, nicht nur empfehlen.
Zu der von Österreich und anderen EU-Staaten verlangten Herkunftskennzeichnung von verarbeitetem Fleisch zeigte sich Borg zurückhaltend. Bis Sommer werde die EU-Kommission eine Folgenabschätzung vornehmen, und dann entscheiden, ob die Kennzeichnung erweitert werden soll. “Ich bin offen in dieser Frage”, sagte der EU-Kommissar. Er betonte aber, dass auch ein System von Herkunftskennzeichnung für verarbeitetes Fleisch den jüngsten Skandal nicht verhindert hätte, weil es sich dabei um Betrug gehandelt habe.
Europaabgeordnete wollen Vielfalt erhalten
Der FPÖ-Europaabgeordnete Andreas Mölzer beklagte vor Veröffentlichung des Entwurfs, die internationalen Agrarriesen wären die Profiteure der geplanten Neuregelung. “Sie sollen den Markt völlig beherrschen, und Kleinbauern, wie sie in Österreich häufig anzutreffen sind, sollen in eine Abhängigkeit getrieben werden. Außerdem zeigt die Saatgut-Verordnung, dass sich Brüssel in immer mehr Lebensbereiche der Menschen einmischen will”, kritisierte Mölzer. (APA)
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