Der weltgrößte Softwarekonzern habe sein Quasi-Monopol beim Betriebssystem für Personalcomputer (PC) ausgenutzt und damit EU-Wettbewerbsrecht verletzt, entschied die Kommission am Mittwoch in Brüssel. Die Behörde beendete damit ein seit vier Jahren laufendes Wettbewerbsverfahren. Es ist die höchste Strafe, die ein Unternehmen bisher von der EU erhalten hat.
Härter als die Geldstrafe dürften den schwerreichen Konzern aber Auflagen für den Verkauf seiner Produkte treffen. Danach hat der Konzern 120 Tage Zeit, um sein Betriebssystem Windows für Server anderer Anbieter zugänglich zu machen. Zudem muss Microsoft binnen 90 Tagen eine Version von Windows anbieten, die keinen eigenen Media Player enthält.
Die EU wirft dem Konzern vor, sein Monopol bei Windows auszunutzen, um seine Anwendungsprogramme wie den Media-Player besser zu vermarkten. Der Konzern habe sich mit Hilfe dieses ernsthaften Verstoßes eine dominante Position auf dem Markt verschafft habe.
Microsoft hat bereits angekündigt, gegen das Bußgeld juristisch vorzugehen. Die EU-Entscheidung hat Präzedenzcharakter. Die bisherige Rekordbuße von 462 Mio. Euro musste 2001 der Schweizer Pharma-Konzern Hofmann-La Roche als Anstifter eines groß angelegten Vitamin-Kartells zahlen.
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