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EU-Regierungen wollen kein Gesetz zu Spitzenkandidaten

Die große Mehrheit der EU-Regierungen will das Spitzenkandidaten-System bei der Europawahl nicht gesetzlich verankern. Nach einem Arbeitspapier der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft sind nahezu alle Regierungen gegen einen entsprechenden Vorschlag der EU-Abgeordneten, wie die "Süddeutsche Zeitung" (Freitag) berichtet.


Sie wollen sich demnach die Möglichkeit offenhalten, einen eigenen Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten vorzuschlagen. Mit dem Thema betraute Diplomaten betonten am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass dies keinesfalls bedeute, dass bei der nächsten Europawahl im Jahr 2019 keine Spitzenkandidaten aufgestellt würden. Es gebe lediglich Widerstand dagegen, festzuschreiben, dass der siegreiche Spitzenkandidat automatisch EU-Kommissionspräsident werde, heißt es.

Ein Sprecher der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft wollte dies weder bestätigen noch dementieren. Die EU-Mitgliedstaaten hätten sich offiziell noch nicht auf eine Position geeinigt, sagte er.

Aus dem Bundeskanzleramt in Wien verlautete auf Anfrage der APA, es würden bezüglich dieser Frage noch Konsultationen stattfinden, auch mit den EU-Mitgliedsstaaten und Institutionen. Politisch stehe man hinter der Idee von Spitzenkandidaten, es müsse aber noch über die rechtliche Ausgestaltung beraten werden.

Im EU-Parlament stoßen Pläne auf geballten Widerstand, die Spitzenkandidaten bei der Europawahl wieder abzuschaffen und den Mitgliedstaaten die Kür des Kommissionspräsidenten zu überlassen. “Die Erfahrung lehrt, dass sich Parlamente einmal erkämpfte Rechte nicht so einfach wieder nehmen lassen”, sagte ein Sprecher von Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. In den Parteien stießen die Überlegungen auf klare Ablehnung.

Die großen europäischen Parteifamilien wie die Sozialdemokraten und die konservative EVP hatten vor der Europawahl 2014 erstmals Spitzenkandidaten aufgestellt. Sie wollten damit stärkeres Interesse der Bürger an der Wahl wecken, gleichzeitig aber auch direkten Einfluss auf die Ernennung des EU-Kommissionspräsidenten nehmen. So beanspruchten die Parteien, dass der Wahlsieger von den Staats- und Regierungschefs für den einflussreichen Posten vorgeschlagen wird.

Die EU-Regierungen setzten die Forderung 2014 um, indem sie den christdemokratischen Wahlsieger Jean-Claude Juncker (EVP) EU-Kommissionspräsident werden ließen. Gleichzeitig machten sie bereits damals deutlich, dass sie sich nicht an die Forderungen gebunden fühlten.

Das europäische Recht lässt bezüglich der Kommissionspräsidentenwahl Interpretationsspielraum zu. Im Vertrag von Lissabon wurde festgeschrieben, dass das Recht zum Vorschlagen eines Kandidaten weiterhin beim Rat liegt. Er muss das Ergebnis der Parlamentswahl demnach nur “berücksichtigen”.

Zudem heißt es: “Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Erhält dieser Kandidat nicht die Mehrheit, so schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor, für dessen Wahl das Europäische Parlament dasselbe Verfahren anwendet.” Von Spitzenkandidaten ist keine Rede.

Ein Sprecher der EU-Kommission warnte indirekt davor, das 2014 erprobte System in Frage zu stellen. “Dieser Spitzenkandidaten-Prozess gibt den Bürgern die Möglichkeit, für einen politischen Kandidaten und für ein politisches Programm zu stimmen”, sagte er. Juncker erwarte, dass es weiterhin Spitzenkandidaten geben werde.

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