EU-Recht bei Bankgeheimnis stärker als Verfassung
Die österreichische Verfassung schütze vor dem vom EU-Recht vorgesehenen Datenaustausch nicht, sagt Obwexer: “Wenn das EU-Recht einen automatischen Datenaustausch für nicht in Österreich steuerpflichtige Kontoinhaber vorschreibt, dann nützt es Österreich wenig oder gar nichts, wenn das Bankgeheimnis im Verfassungsrang steht”, so Obwexer. Denn das EU-Recht stehe über dem österreichischen Recht und auch über dem Verfassungsrecht.
Gegen eine Besserstellung der Steuerinländer spricht aus EU-rechtlicher Sicht aber nichts, sagt Obwexer: “Die EU kann nur den Datenaustausch im grenzüberschreitenden Verhältnis vorschreiben, und nicht innerhalb Österreichs. Ob Österreich jetzt am Bankgeheimnis für die inländischen Steuerpflichtigen festhält oder nicht, ist grundsätzlich eine Entscheidung Österreichs.” Politischen Druck könnte es zwar geben, aber unionsrechtlich gebe es keine Handhabe, so der Innsbrucker Rechtsexperte.
Probleme könnte es aber in Sonderfällen geben, wenn Österreich den automatischen Datenaustausch einführt, gibt Obwexer zu bedenken. Er nennt als Beispiel den Fall eines österreichischen Staatsbürgers, der in Deutschland der Steuerpflicht unterliegt und nicht in Österreich: “Der könnte sich jetzt in Österreich auf den Gleichheitssatz und die österreichische Bundesverfassung stützen.”
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