Es geht um den Verdacht, dass die Unternehmen von unrechtmäßigen Begünstigungen durch diese Länder profitieren.
Verrechnung im Konzern auf dem Prüfstand
Im Visier der Kommission sind laut Mitteilung vom Mittwoch Regelungen, die eine Verrechnung zwischen Tochterfirmen jener Konzerne betreffen. Über solche Regelungen könnten die Konzerne illegal Steuern sparen, so die Vermutung. “Diese aggressive Steuerplanung höhlt die Besteuerungsgrundlagen der Mitgliedstaaten, die sich finanziell ohnehin in einer schwierigen Lage befinden, aus”, erklärte die Kommission. Sie hob hervor, dass sie bisher nur Anhaltspunkte und noch keine Beweise hat.
Durch konzerninterne Verrechnung, beispielweise Lizenzkosten, können Gewinne von einem Land mit höheren in ein Land mit niedrigeren Steuersätzen verschoben werden.
Staaten verzerren den Wettbewerb
Hebel der Untersuchung ist das europäische Wettbewerbsrecht. Dieses verbietet grundsätzlich, dass der Staat bestimmten Firmen unter die Arme greift. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Staaten verstoßen aber immer wieder gegen die Regeln, zum Beispiel um inländischen Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu sichern oder um ausländische Firmen anzulocken.
Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Firmen unlautere Beihilfen erhalten haben, müssten sie diese zurückzahlen.
Apple betonte in einer ersten Reaktion, es gebe keinen besonderen Steuerdeal mit der irischen Regierung. “Apple unterliegt den gleichen Steuergesetzen wie zahlreiche andere internationale Unternehmen, die geschäftlich in Irland tätig sind.” Apple bezahle jeden Euro an Steuern, der fällig wird.
Legale Schlupflöcher
Der Konzern mit der Zentrale in Kalifornien nützt ein Schlupfloch im Steuerrecht, um vor allem die Steuern in den USA zu umgehen. So zahlte der Hersteller des iPhone in den vergangenen drei Jahren nur zwei Prozent Steuern auf Auslandsgewinne von insgesamt 74 Milliarden Dollar. Dieses Prinzip der Steuervermeidung wird aber auch innerhalb der EU angeboten – und angewendet.
Möglich wird dies im Fall von Apple dadurch, dass einige irische Tochtergesellschaften weder auf der Insel noch in den USA steuerpflichtig sind. Da der Verwaltungsrat von Apple in den USA sitzt, ensteht in Irland kein Steuerwohnsitz. Die großen Industrie- und Schwellenländer (G20) gehen davon aus, dass ihnen durch solche Steuervermeidungsstrategien jährlich Einnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe entgehen. (red/APA)
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