Martin hatte Karas und andere österreichische Abgeordnete unlängst beschuldigt, Taggelder kassiert zu haben, obwohl sie nicht vollständig an Parlamentssitzungen teilgenommen hätten. Karas hatte danach Borell ersucht, die Vorwürfe Martins zu überprüfen. Nach Darstellung Borrells gibt es derzeit auch keine laufenden offiziellen Verhandlungen zwischen der Luxemburgischen EU-Ratspräsidentschaft und dem Europaparlament über eine Änderung des Abgeordnetenstatuts, das die Bezüge der Parlamentarier regelt. Das Parlament macht eine Reform der Spesenregelung von einer Angleichung der derzeit äußerst unterschiedlichen Abgeordnetengehälter abhängig. Der Ball liegt beim Rat, betonte auch Karas.
Borrell wies auch die Darstellung Martins über Privilegien der EU-Abgeordneten bei Sozialleistungen zurück. Martin hatte kritisiert, die Parlamentarier hätten Anspruch auf eine kostenlose Luxus-Krankenversicherung, aus der jedem Abgeordneten, deren Ehepartnern und Kindern jährlich 30.000 Euro zur Verfügung stehen.
Bei den von Martin genannten Beträgen handle es sich um theoretische Obergrenzen, schreibt Borrell, die zu einer verfälschenden Darstellung führten. In der Praxis hätten im Vorjahr nur eine Minderheit von 273 von 732 EU-Abgeordneten in Anspruch genommen, die Beträge würden mit durchschnittlich 1.807 Euro pro Empfänger deutlich unter dem Höchstsatz liegen. Borrell betonte, das Parlament gehe belegbaren Anschuldigeungen nach. Er weise aber Generalverdächtigungen und Pauschalverurteilungen sowie die Kriminalisierung von rechtmäßigen Regelungen in aller Schärfe zurück.
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