Die neue Datenschutzrichtlinie ersetzt veraltetes Recht aus dem Jahr 1995. Sie soll die Rechte des Verbrauchers stärken: Unter anderem müssen Internetkonzerne die ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung von Daten einholen, ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen und die Mitnahme eigener Daten von einem Anbieter zum nächsten erleichtern.
Die Richtlinie über Fluggastdaten sieht vor, dass Fluggesellschaften bei Flügen über die Außengrenzen der Union hinaus die Daten der Reisenden an die zuständigen nationalen Behörden geben müssen. Dies soll dem Kampf gegen den Terrorismus und organisiertes Verbrechen dienen. (dpa)
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