Gegen Polen hatte die EU-Kommission im Dezember 2017 ein Rechtsstaatsverfahren wegen der Justizreformen in Warschau eröffnet. Im Falle Ungarns ist erstmals das Europaparlament aktiv geworden. Zuständig ist jetzt der Rat der EU-Außen- und Europaminister und die österreichische EU-Ratspräsidentschaft. Für das Verfahren, das bis zum Entzug der Stimmrechte gehen kann, war eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, Enthaltungen zählten nicht. Für das Verfahren votierten 448 Abgeordnete, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich.
(APA)
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