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EU-Parlament: Kritk an Datenspeicherung

Heftige Kritik an den vereinbarten Regeln zur EU-Datenspeicherung haben am Dienstag mehrere Europaabgeordnete trotz der erwarteten Zustimmung des EU-Parlaments geübt.

„Wäre diese Technologie schon 1940 entwickelt worden und hätte Hitler diese Richtlinie in seinen Händen gehabt, hätte er mehr als sechs Millionen Juden getötet. Wenn das stalinistische Regime das zur Verfügung gehabt hätte, könnte es noch an der Macht sein“, sagte der unabhängige griechische EU-Abgeordnete Georgios Karatzaferis.

Der britische Innenminister Charles Clarke wies diese Kritik ebenso zurück wie EU-Justizkommissar Franco Frattini. Das EU-Parlament werde in die Entscheidung „auf gleicher Augenhöhe“ mit den EU-Staaten einbezogen, die Regelung sei „demokratisch“, sagte Frattini. Die Zustimmung der Straßburger Abgeordneten bei der Abstimmung am morgigen Mittwoch gilt als sicher, nachdem sich die großen Fraktionen von Konservativen und Sozialdemokraten im Vorfeld auf einen Minimalkonsens mit den Regierungen geeinigt hatten.

Der zuständige Berichterstaater, der deutsche Liberale Alexander Alvaro, kritisierte diese Vorgehensweise als „stillos“. „Wir sind dem Anspruch einer europäischen Gesetzgebung nicht gerecht geworden.“ Die möglichen nationalen Ausnahmen seien nunmehr so weit gefasst, dass Polen etwa 15 Jahre die Daten speichern wolle, während Irland die Regelung wegen fehlender Rechtsgrundlagen überhaupt vor dem EU-Gerichtshof anfechten wolle. „Der Kompromiss ist nicht nur faul, er stinkt“, erklärte die deutsche Grüne Heide Rühle. Es sei unzulässig, “460 Millionen EU-Bürger unter Generalverdacht zu stellen.“

Der Kompromiss sieht eine Frist zwischen 6 Monaten und zwei Jahren für die Datenspeicherung vor, die EU-Staaten entscheiden innerhalb dieser Bandbreite eigenständig. Erfolglose Verbindungsversuche müssen nicht gespeichert werden, außer es ist schon jetzt der Fall. Internetdaten müssen künftig gespeichert werden, sowohl Zugangsdaten, als auch Daten über E-Mails und Internet-Telefonie, nicht jedoch Internet-Chats. Inhalte von Mails, Chats und Telefongesprächen werden in keinem Fall aufgezeichnet, nur wer mit wem telefoniert oder wer an wen gesendet hat.

Die Richtlinie soll für „schwere Verbrechen“ gelten, wobei die Definition, was solche sind, den Mitgliedstaaten obliegt. Über Kostenersatz für die Telekom- und Internetfirmen steht nichts mehr in dem Vorschlag. Ein Zusatz stellt klar, dass Länder, die einen solche Entschädigungen gewähren – wie Österreich – dies weiter tun können.

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