Anlass ist eine Kreditschädigungsklage von Martins früherer Steuerberatungskanzlei Merkur Treuhand im Zusammenhang mit der Verwendung der Sekretariatszulage des Europaabgeordneten. Martin trägt den vorübergehenden Verlust seiner Immunität gelassen: “Ich habe nach der Abstimmung gelacht”, sagte er der APA.
Die ganze Sache sei ohnehin nur eine “politische Farce, die direkt zum SPÖ-Staatssekretär Matznetter führt”, sagte Martin. Christoph Matznetter war seinerzeit der Steuerberater Martins. “Das ist der vierte Versuch von sozialistischer Seite, mich zu kriminalisieren, aber der wird genauso scheitern wie die vorherigen”, ist der EU-Parlamentarier und “Kronen Zeitungs”-Kolumnist überzeugt. Als Hintergrund vermutet er den Versuch, “mich fertig zu machen und aus dem EU-Wahlkampf in Österreich rauszuhalten”.
Der Rechtsausschuss des Europaparlaments konnte hingegen keinen politischen Zusammenhang zwischen der Klage und Martins politischer Tätigkeit feststellen. Die in diesem Fall federführende liberale EU-Abgeordnete und Vizepräsidentin des Parlaments Diana Wallis kam vielmehr zu dem Schluss, dass es sich bei der umstrittenen Angelegenheit, nämlich wer für einen Abrechnungsfehler verantwortlich war, “lediglich um einen Streit zwischen einem Mitglied und einem Dienstleistungsanbieter” handelt. Die Mehrheit der EU-Parlamentarier folgten ihrer Empfehlung.
Hintergrund der Privatklage: Martins frühere Steuerberatungskanzlei Merkur Treuhand hatte den Abgeordneten wegen Kreditschädigung geklagt, weil dieser die Kanzlei für die angeblich fehlerhafte Abrechnung von drei Mitarbeiter-Computer und Telefonrechnungen im Wert von rund 7.000 Euro über seine Sekretariatszulage beim EU-Parlament verantwortlich gemacht hatte.
Das EU-Parlament hat im Zusammenhang mit der Verwendung der Sekretariatszulage des Abgeordneten eine Rückforderung von 163.381 Euro eingeleitet, wogegen Martin beim Europäischen Gerichtshof geklagt hat. Hinsichtlich der Merkur-Treuhand-Klage betonte Martin stets, man müsse zwischen dieser Privatanklage und den “haltlosen Betrugsvorwürfen von OLAF” unterscheiden, deren Ermittlungen mit einer Anzeige des SPÖ-Abgeordneten Herbert Bösch begonnen hätten. Es gebe auch keinen Zusammenhang mit den 163.381 Euro, die das Europaparlament von dem Abgeordneten auf Basis der Ermittlungen der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF zurückfordert. Im Fall der Klage von Merkur gehe es um 7.000 Euro für Computer von Mitarbeitern und Telefonrechnungen. “Das hat überhaupt nichts mit Betrug zu tun”, so Martin.
Der 50-Jährige, der in den vergangenen Jahren immer wieder mit öffentlicher Kritik an der Spesenpraxis seiner Parlamentskollegen für Schlagzeilen gesorgt, ist der neunzehnte EU-Abgeordnete, dem in der laufenden Legislaturperiode die Immunität vorübergehend entzogen wurde. Seit 2004 hat das Europaparlament wurden 29 Anträge gestellt, zehn wurden abgelehnt. 2001 lehnte das EU-Parlament einstimmig eine Aufhebung der Immunität der beiden österreichischen Abgeordneten Johannes Voggenhuber (Grüne) und Peter Sichrovsky (FPÖ) im Zusammenhang mit zwei anhängigen Ehrenbeleidigungsklagen ab. In beiden Fällen befand der zuständige Rechtsausschuss, dass es sich um politische Äußerungen gehandelt habe. Die Immunität des damaligen EU-Abgeordneten Hans Kronberger (F) wurde hingegen aufgehoben, nachdem er im September 1998 in einen Unfall mit zwei leicht Verletzten verwickelt war.
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