Dies käme einer “virtuellen Leibesvisitation” gleich, heißt es in einer in Straßburg am Donnerstag angenommenen Entschließung der Abgeordneten. Sie äußerten “Zweifel hinsichtlich der Rechtfertigung dieser Maßnahme sowie deren Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit”.
Ganzkörper-Scanner durchleuchten selbst die Unterwäsche von Personen. Die untersuchten Personen werden auf den gescannten Bildern nackt dargestellt. Die Geräte sollen dazu dienen, am Körper versteckte Waffen aufzuspüren, die mit Metallscannern nicht geortet werden können.
Ein Sprecher von EU-Kommissar Antonio Tajani bekräftigte in Brüssel die Absicht der EU-Kommission, Ganzkörper-Scanner auf Flughäfen in der EU einzusetzen. Diese Geräte könnten Sicherheitsmaßnahmen ergänzen und außerdem das Leben der Passagiere auf Flughäfen erleichtern, sagte der Sprecher.
Tajani habe gegenüber dem EU-Parlament und gegenüber dem EU-Datenschutzbeauftragten seine Bereitschaft signalisiert, den Schutz der Privatsphäre zu garantieren. So sollten Passagiere auch die Möglichkeit nach alternativen Personenkontrollen haben, wenn sie nicht von Ganzkörper-Scannern durchleuchtet werden wollen. Außerdem wolle die EU-Kommission den EU-Staaten die Verwendung der Geräte nicht zwingend vorschreiben. Am 6. November will die EU-Kommission dazu ein Arbeitsseminar mit Abgeordneten und dem EU-Datenschutzbeauftragten organisieren.
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