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EU: Neuregelung der Abgeordneten-Gehälter

Die EU-Abgeordneten in Brüssel haben am Donnerstag eine umfassende Reform ihrer Gehalts- und Spesenregelung beschlossen. Künftig erhalten alle Parlamentarier 7.000 Euro brutto im Monat.

Die Abgeordneten nahmen mit einer Mehrheit von 43 Ja- gegenüber 89 Nein-Stimmen und 92 Enthaltungen ein einheitliches Abgeordnetenstatut an, das das Bruttogehalt für alle EU-Parlamentarier mit 7.000 Euro monatlich brutto festsetzt. Die heftig umstrittene Abrechnung der Reisekosten muss nunmehr punktgenau erfolgen anstatt der bisher geltenden Pauschalvergütungen.

Die Änderungen treten 2009 in Kraft. Das Einkommen der Europaabgeordneten wird nach dem neuen Statut mit 38,5 Prozent des Gehalts eines Richters am Europäischen Gerichtshof festgesetzt, was derzeit 7.000 Euro entspricht. Derzeit verdienen Österreichs EU-Abgeordnete ebenso wie jeder Nationalrat 7.900 Euro monatlich, allerdings 14 mal im Jahr. Bisher wurden alle EU-Abgeordneten gleich wie die nationalen Parlamentarier entlohnt, was zu großen Unterschieden führte. So verdiente ein EU-Abgeordneter aus Italien etwa 11.000 Euro brutto monatlich, während ein lettischer Kollege auf unter 1.000 Euro kommt.

Die Abgeordneten haben künftig automatisch Anspruch auf eine Pension, die aus dem EU-Haushalt bezahlt wird. Das Statut, das formal noch im EU-Ministerrat abgesegnet werden muss, sieht die Möglichkeit von nationalen Zusatzbesteuerungen vor. Bis 2019 können bei den Gehältern Einschleif- und Übergangsregelungen angewendet werden, die exakte Abrechnung der Reisekosten gilt ab 2009. Die Reform der Reisekosten war das zentrale Thema des österreichischen und deutschen EU-Wahlkampfes 2004, vor allem durch die Kampagne des „Aufdeckers“ und EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin.

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