Bei der “Bluecard” geht es noch darum, wie “hochqualifiziert” zu definieren ist. So sieht ein derzeitger Vorschlag vor, dass grundsätzlich ein Hoch- oder Fachschulabschluss erforderlich ist, um in die EU-Arbeitsbewilligung zu bekommen. In Ausnahmefällen soll auch eine entsprechende Berufserfahrung zählen. Um als “hochqualifiziert” eingestuft zu werden, der Arbeitnehmer soll zudem mindestens das Eineinhalbfache bis das Doppelte des durchschnittlichen Bruttogehalts des Ziellandes verdienen, hieß es in Ratskreisen.
Damit wären frühere Vorschläge, das erforderliche Einkommen über Mindestgehälter oder über den Sozialhilfeanspruch zu definieren, vom Tisch. Mit der “Bluecard” soll keine automatische Arbeitsgenehmigung in der gesamten EU verbunden sein, die EU-Staaten sollen vielmehr nach eigenen Quoten weiterhin den Bedarf steuern.
Bei den Sanktionen gegen Unternehmen, die Drittstaatsangehörige illegal beschäftigen, sollen die EU-Staaten entscheiden, ob strafrechtliche Maßnahmen gegen die Firmen verpflichtend sein sollen. Die Mehrheit der EU-Staaten, darunter auch Österreich, ist nach Angaben von EU-Diplomaten ab einer gewissen Schwere des Delikts dafür. Strittig ist zudem, wie viele Kontrollen die EU-Staaten durchführen müssen. Nach derzeitigen Planungen sollen jährlich fünf Prozent der Unternehmen auf Schwarzarbeit überprüft werden. Die illegale Beschäftigung von EU-Bürgern wäre durch diese Richtlinie nicht abgedeckt.
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