Europäische Regeln über die Größe und Form vieler Obst- und Gemüsesorten gelten ab Mittwoch nicht mehr, da die spezifischen Vermarktungsnormen für 26 Arten Obst und Gemüse aufgehoben werden. Für zehn Obst- und Gemüsearten, darunter Äpfel, Erdbeeren und Paradeiser, werden die Vermarktungsnormen zwar erhalten bleiben, doch kann jeder EU-Staat den Verkauf dieser Erzeugnisse erlauben. Allerdings müssen sie entsprechend nach Güteklassen gekennzeichnet sein.
Bei den 26 Erzeugnissen, wo die spezifischen Vermarktungsnormen aufgehoben werden, handelt es sich um Marillen, Artischocken, Spargel, Melanzane, Avocados, Bohnen, Kohlsprossen, Karotten, Karfiol, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale, Weißkraut, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Zwetschken, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen und Zikorie. Die zehn Erzeugnisse, die bei Abweichen von der Größennorm gekennzeichnet sein müssen, sind Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren, Paprika, Weintrauben und Paradeiser.
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