EU-Länder einigen sich auf Aussetzung der Schuldenregeln

Dem stimmten die EU-Wirtschafts- und Finanzminister am Montag zu. Sie billigten den Vorschlag der EU-Kommission, die sogenannte Allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu ziehen.
Dies soll den EU-Staaten vorübergehend freie Hand für Hilfspakete für Unternehmen und Arbeitnehmer geben. In Erwartung eines "schwerwiegenden Konjunkturabschwungs" wegen der Coronavirus-Pandemie hatte die Kommission die Aktivierung der Klausel am Freitag vorgeschlagen. So sollen Mitgliedsstaaten alle "für eine angemessene Bewältigung der Krise erforderlichen Maßnahmen" ergreifen können, ohne gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu verstoßen, wie die Behörde dazu erklärte. Die Einigung der EU-Wirtschafts- und Finanzminister muss nun noch formal in einem schriftlichen Verfahren der 27 EU-Staaten bestätigt werden.
Erinnerungen an 2009
Der Pakt von 1997 legt fest, dass das Haushaltsdefizit höchstens 3 Prozent und der Schuldenstand höchstens 60 Prozent der Wirtschaftskraft eines Landes betragen dürfen. Die "allgemeine Ausgleichsklausel" wurde 2011 nach der Wirtschafts- und Finanzkrise eingefügt, um in akuten Krisensituationen mehr Handlungsspielräume zu erlauben. Sie wurde noch nie angewendet.
Aus Sicht der EU-Kommission könnte der Rückgang der Wirtschaftsleistung 2020 vergleichbar mit dem Abschwung im Jahr der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 werden. Damals war die Wirtschaft in der EU um 4,3 Prozent geschrumpft und in der Eurozone um 4,5 Prozent. Das Münchner Ifo-Institut erwartet für Deutschland derzeit wegen Corona in Hochrechnungen ein Schrumpfen der Wirtschaftswachstums um 7,2 bis 20,6 Prozentpunkte.
(APA/dpa)
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