Hintergrund dürften laut Diplomaten nach wie vor nicht beigelegte Grenzstreitigkeiten zwischen den beiden ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken sein.
Konkret verweigert Slowenien seit Ende September als einziges Land die Annahme des so genannten Screening-Berichtes der Kommission für das Kapitel Fischerei. Mit diesem Bericht wird festgestellt, wie weit der Rechtsbestand EU-Kriterien entspricht. Er ist Voraussetzung für die Eröffnung eines Kapitels.
Slowenien will in den Bericht einen Bezug zu einem bilateralen Grenzverkehrsabkommen aufgenommen haben, das Kroatien nicht entsprechend umgesetzt haben soll, heißt es in EU-Kreisen. Die EU-Kommission und einige Mitgliedsstaaten bemühten sich zu verhindern, dass solche bilateralen Streitigkeiten zu EU-Themen gemacht werden.
Insgesamt sind im Falle von Kroatien 13 der 35 Kapitel fertig geprüft. In sechs Fällen wurden bestimmte Bedingungen gestellt. Das Kapitel Wissenschaft und Forschung ist bereits abgeschlossen. Weitere Kapitel wurden bis jetzt nicht eröffnet. Für jede dieser Entscheidungen ist ein einstimmiger Beschluss aller 25 und bald 27 Mitgliedsstaaten notwendig.
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