EU-Kommission will in Krisenfällen in Produktion eingreifen können

Zunächst sollen Unternehmen dies auf freiwilliger Basis machen. Akzeptieren sie die Empfehlungen aber nicht, könnte die EU-Kommission "unter außergewöhnlichen Umständen" die Firmen verpflichten, bestimmte Aufträge vorrangig zu behandeln. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
EU-Kommission soll im EU-Staaten vorgeben können Reserven anzulegen
Zudem soll den EU-Staaten im Extremfall vorgegeben werden können, Reserven von wichtigen Gütern anzulegen. Auch hier ist zunächst unklar, um welche Güter es genau geht. Im Entwurf heißt es lediglich, Waren und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung seien solche, die "nicht diversifizierbar und nicht austauschbar sind und die für das Funktionieren des Binnenmarktes in strategisch wichtigen Bereichen der Wirtschaft unerlässlich sind".
Drei Phasen bei Krisen geplant
Generell sieht das Vorhaben drei Phasen vor: Notfallplanung, Wachsamkeitsmodus und Notfallmodus. Zwangsmaßnahmen für Firmen sollen erst möglich sein, wenn der Notfallmodus ausgerufen wurde. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es bereits zu schwerwiegenden Störungen im Binnenmarkt gekommen ist. Der Notfallmodus soll zudem auf sechs Monate begrenzt sein.
Änderungen an Entwurf der EU-Kommission möglich
An dem Entwurf kann sich aber noch einiges ändern. So wurde er noch nicht formell von der EU-Kommission vorgestellt. Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, dass das Kabinett von Ursula von der Leyen in gut zehn Tagen eine Entscheidung trifft. Zudem müssten EU-Staaten und EU-Parlament als Mitgesetzgeber noch einen Kompromiss aushandeln. Dies dauert in der Regel mehrere Monate, in manchen Fällen aber auch deutlich länger.
(APA/Red)
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