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EU-Kommission: Mehr Staatsbeihilfen

Die EU-Kommission rechnet in Folge der aktuellen Finanzkrise mit einem deutlichen Anstieg von staatlichen Beihilfen für strauchelnde Unternehmen in der EU.

Generell sind Staatshilfen in der EU in den vergangenen 25 Jahren zurückgegangen und zunehmend gezielt für ganze Sektoren oder bestimmte politische Ziele vergeben worden, geht aus dem jüngsten “Beihilfenanzeiger” der EU-Kommission hervor. Verbessert hat sich in den vergangenen Jahren auch die Rückzahlung von rechtswidrigen Beihilfen.

Mitte der 90er Jahre wurden noch 50 Prozent der Subventionen an einzelne Unternehmen vergeben. 2007 waren es nur noch 20 Prozent. Der Löwenanteil von 80 Prozent floss zuletzt in die gezielte Förderung von Ausbildung, Forschung und Innovation, Beschäftigungs- oder Umweltschutzmaßnahmen oder auch Klein- und Mittelbetrieben. Für diese Beihilfen gelten seit einiger Zeit in der EU einfachere Regeln oder sogar Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in Brüssel.

Die Bankenrettungspläne der meisten EU-Staaten werden von der EU-Kommission ebenfalls als “horizontale” und damit zulässige Hilfe angesehen, weil sie für einen ganzen Sektor gelten.

Insgesamt ist das Gesamtbeihilfevolumen von mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in den 1980er Jahren auf rund 0,5 Prozent im Jahr 2007 zurückgegangen. In Österreich wurden im Vorjahr rund eine Milliarde Euro oder 0,37 Prozent des BIP an staatlichen Beihilfen vergeben.

Die Rückzahlung von rechtswidrigen Beihilfen hat sich EU-weit ebenfalls verbessert. Standen Ende 2004 noch bei 93 Fällen die Rückzahlungen aus, waren es Ende Juni 2008 nur noch 47 Fälle. Damit waren fast 90 Prozent der nicht zulässigen Förderungen zurückgezahlt, konkret 7,1 Mrd. Euro zuzüglich 2,4 Mrd. Euro Zinsen, verglichen mit 25 Prozent im Jahr 2004.

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