Die Brüsseler Behörde hat am Donnerstag einen zweiten Mahnbrief geschickt, weil sie in Österreich noch Mängel bei den Rechten bei Kündigung und beim Mutterschutz sieht.
Fast alle EU-Staaten haben Probleme mit der Umsetzung der Gleichbehandlungs-Richtlinie. Zu Jahresbeginn hat die EU-Kommission ein erstes Mahnschreiben an 22 Länder geschickt. Neben Österreich wurden mittlerweile sieben Ländern zum zweiten Mal ermahnt. Sollten sie ihre Gesetze nicht entsprechend Ändern, droht eine Klage beim Europäischen Gerichtshof.
Konkret kritisiert die EU-Behörde in Österreich, dass es nicht möglich sei, bei ungerechtfertigter Kündigung Ersatz für nicht materiellen Schaden zu fordern und zu entscheiden, nicht an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Zudem sieht sie Probleme bei der Unterscheidung von direkter und indirekter Diskriminierung sowie bei der Umsetzung der Richtlinie, u.a. in Sachen Mutterschutz, in Oberösterreich.
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