Nach Angaben der Kommission von Montag wurde die geltende Bestimmung bisher in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg nicht vollständig umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist es, die Sammlung von Schwermetallen im Boden zu verhindern.
Ebenfalls Klage erheben will die Kommission gegen die Niederlande wegen Mängel bei der Umsetzung der Verpackungsvorschriften der EU. Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, Großbritannien, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal und Finnland wurden von Umweltkommissarin Margot Wallström förmlich aufgefordert, überfällige innerstaatliche Vorschriften zur Entsorgung von Altautos zu verabschieden. All diese Staaten haben die ursprüngliche Frist vom April 2000 nicht eingehalten. Sollten sie nun der Aufforderung der Kommission nicht Folge leisten, droht ihnen ebenfalls eine Klage vor dem EuGH.
Die Altauto-Richtlinie schreibt Maßnahmen mit zweifacher Zielsetzung vor: die Vermeidung von Abfall durch Kraftfahrzeuge und Bauteile, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, und die Förderung der Wiederverwendung, des Recyclings und anderer Formen der Verwertung. Sie zielt auf eine verminderte Verwendung gefährlicher Chemikalien in Fahrzeugen ab, um eine sichere Entsorgung zu sichern. Rücknahmesysteme sollen sicherstellen, dass Altautos wirksam und sicher entsorgt werden können und keine Umweltschäden entstehen.
Darüber hinaus wurden Frankreich und Finnland von der Kommission wegen Verletzung des EU-Rechts über Altöl gerügt. Beide Staaten behandeln die Aufbereitung von Altöl nicht vorrangig. Italien wurde aufgefordert, dem Urteil des EuGH vom Februar 2002 über polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Terphenyle (PCB/PCT) Folge zu leisten. Wenn diese Vorschriften nicht ordnungsgemäß und fristgerecht umgesetzt werden, sieht die Kommission Probleme auf die Mitgliedstaaten zukommen wie wachsende Müllberge und eine unangemessene Kontrolle der Abfallbeseitigung und Verwertung mit entsprechenden Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
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