Das Regelwerk untergrabe die Unabhängigkeit polnischer Richter, der nötige Schutz vor politischer Kontrolle sei nicht gewährleistet. Die Kommission hatte das neue Regelwerk bereits im April moniert und war mit den anschließenden Rechtfertigungen aus Warschau nicht zufrieden. Die Behörde kritisiert, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Richter auf Grundlage ihrer Urteile eröffnet werden können. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der zuständigen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts sei nicht gesichert.
Mehrere Verfahren wegen PiS
Die EU-Kommission hatte bereits mehrere Verfahren wegen diverser Justizreformen der rechtskonservativen Regierungspartei PiS vor den EuGH gebracht. Darüber hinaus hat sie 2017 ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen das Land gestartet. Dies ist viel tiefgreifender als eine Klage vor dem EuGH. In letzter Konsequenz kann einem betroffenen EU-Staat das Stimmrecht zeitweise entzogen werden. Das Verfahren kam allerdings bisher kaum voran.
In Polen wird am Sonntag ein neues Parlament gewählt. Die PiS hat Umfragen zufolge gute Aussichten auf einen Wahlerfolg.
(APA)
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