Der Grund: Gegen die Republik läuft bereits seit rund elf Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren wegen zu restriktiver und daher EU-rechtswidriger Zugangsregeln zum Notarberuf, berichtet die Wiener Zeitung (Dienstagausgabe). Die Kernpunkte der Brüsseler Bedenken sind die notwendige österreichische Staatsbürgerschaft, um in Österreich als Notar arbeiten zu dürfen und die mangelnde Umsetzung der Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen. Ersteres verstoße gegen das im Artikel 43 des EG-Vertrags verbriefte Grundrecht der Niederlassungsfreiheit, findet die EU-Kommission.
Welche Folgen ein für Österreich abschlägiges Urteil haben könnte, hänge von der genauen Begründung des Luxemburger Gerichts ab und könne nicht vorhergesehen werden, so Klaus Woschnak, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, gegenüber der Zeitung.
Wien steht mit seiner Auslegung des EU-Rechts keineswegs alleine da. Nach Informationen aus Kommissionskreisen müssen Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Luxemburg und Portugal ebenfalls mit einer Klage rechnen. Außerdem würden Österreich eine Klage wegen der mangelnden Umsetzung der Finanzmarkt-Richtlinie MiFiD und die Verschärfung des EU-Verfahrens wegen Mindestpreisen für Tabakwaren blühen.
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