EU-Hilfe für Geflügelbauern
Die EU-Kommission kann nun nationale Hilfsprogramme zu 50 Prozent mitfinanzieren und hat in einer Erklärung in Aussicht gestellt, dass von Fall zu Fall auch Maßnahmen berücksichtigt werden könnten, die von Ländern bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung beschlossen sind. Das war eine dringende Forderung vor allem von Frankreich und Italien.
Etliche Mitgliedstaaten, darunter Italien, Frankreich, Spanien, Ungarn, hatten zwar eine höhere Kofinanzierung aus Brüssel verlangt, letztlich hatten aber doch alle zugestimmt. Großbritannien soll sich generell unzufrieden mit der Regelung gezeigt und auf die Gefahr der Marktverzerrung verwiesen haben.
Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel habe aber unterstrichen, dass sich seit 1996 bei allen speziellen Marktmaßnahmen im Agrarbereich die Mitgliedstaaten beteiligt hätten. Welche Maßnahmen genau mitfinanziert werden und wieviel Geld aus dem Agrarbudget dafür verwendet wird, hänge von den Anträgen der Mitgliedstaaten ab, hieß es aus der Kommission. Bisher haben nur Frankreich und Italien nationale Hilfsprogramme in Brüssel angemeldet. In beiden Ländern war es nach dem Ausbruch des gefährlichen Vogelgrippe-Virus H5N1 bei Wildvögeln zu einem Absatzrückgang bei Geflügelfleisch von 30 bzw. 50 Prozent gekommen.
Der amtierende Ratsvorsitzende Landwirtschaftsminister Josef Pröll (V) betonte laut seinem Sprecher, dass es wichtig gewesen sei, rasch zu einer Einigung zu kommen und die Grundlage für EU-Hilfen zu schaffen. Bisher gab es EU-Mittel für Geflügelzüchter nur, wenn die Tierseuche tatsächlich im Betrieb oder im Umfeld ausgebrochen war und Zwangsschlachtungen etc. notwendig wurden.
Am frühen Nachmittag werden Pröll und Fischer Boel in einer Pressekonferenz zu dem Beschluss Stellung nehmen.
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