Zusätzlich heißt es, dass die kommerziellen Tätigkeiten des ORF “strikt” von seinen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten getrennt werden müssten. Eine neu einzurichtende Medienaufsicht soll überwachen, inwieweit der ORF die öffentlich-rechtlichen Aufgaben erfüllt. Die Aufsicht soll eine öffentliche Konsultation durchführen, es können auch Beschwerden bei ihr eingereicht werden.
Die Republik Österreich habe zugesichert, den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF zu präzisieren und die “Finanzierung des ORF strikt auf das zur Erfüllung dieses Auftrags erforderliche Maß zu beschränken”, sagte die Kommission. Vereinbarungen zwischen der österreichischen Regierung und der Kommission beträfen auch die für nach der Krise geplante “Rekapitalisierung” des ORF, die “mit den Beihilfevorschriften in Einklang” gebracht werden müssten.
Österreich hat zwölf Monate Zeit, die Zusicherungen umzusetzen. Weiters erhält der ORF Vorgaben zu Sportrechten und -programmen, zu neuen Spartenprogrammen sowie zu neuen Online-Diensten. Die EU-Kommission hatte zuletzt die Kontrolle für staatliche Beihilfen zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten allgemein verschärft.
Die heimischen Oppositionsparteien forderten postwendend nach einer raschen ORF-Gesetzesnovelle. FPÖ und BZÖ wollen den Gesetzesentwurf so rasch wie möglich im Parlament behandeln. Die Grünen freuen sich, dass Brüssel das Finanzierungssystem des ORF grundsätzlich als rechtmäßig anerkannt hat.
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