EU-Gericht wies Österreichs Klage zu Gas und Atom ab
Das Gericht sieht laut einer Pressemitteilung in der Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas in die Regelung für nachhaltige Investitionen durch die EU-Kommission keine Überschreitung der ihr vom Unionsgesetzgeber wirksam übertragenen Befugnisse. Insbesondere sei die Kommission zu der Annahme berechtigt gewesen, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache und dass derzeit keine technisch machbaren und wirtschaftlichen CO2-armen Alternativen wie erneuerbare Energiequellen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stünden, um den Energiebedarf kontinuierlich und zuverlässig zu decken, hieß es.
Taxonomie-Verordnung hat vor allem Bedeutung für Investitionen
Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten dann als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und - im Fall von Gas - noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen. Die Taxonomie-Verordnung hat vor allem Bedeutung für die Finanzbranche, weil dadurch auch festgelegt wird, welche Investitionen als "grün" gelten können. Österreich, das schon 1978 die Nutzung der Atomenergie ausgeschlossen hatte, will erreichen, dass das Gericht die Verordnung für nichtig erklärt. Dieses hatte im Juni 2023 bereits die Klage eines deutschen EU-Abgeordneten abgewiesen, da einzelne Abgeordnete hier nicht klagen könnten.
Die Republik führte 16 Klagegründe ins Feld. Der EU-Kommission wird unter anderem vorgeworfen, sie "verkenne die Risiken einer erheblichen Beeinträchtigung mehrerer der geschützten Umweltziele durch schwere Reaktorunfälle und die hoch radioaktiven Abfälle." Nach dem EuG-Urteil kann eine der Verfahrensparteien Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
(APA)
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