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EU-Gericht wies Österreichs Klage zu Gas und Atom ab

Das EU-Gericht in Luxemburg hat am Mittwoch die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Atomenergie und Gas als nachhaltig abgewiesen. Anfang 2022 war die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung nach langen Diskussionen erweitert worden. Damit sollen wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifiziert werden und so Investitionen angekurbelt werden.

Das Gericht sieht laut einer Pressemitteilung in der Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas in die Regelung für nachhaltige Investitionen durch die EU-Kommission keine Überschreitung der ihr vom Unionsgesetzgeber wirksam übertragenen Befugnisse. Insbesondere sei die Kommission zu der Annahme berechtigt gewesen, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache und dass derzeit keine technisch machbaren und wirtschaftlichen CO2-armen Alternativen wie erneuerbare Energiequellen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stünden, um den Energiebedarf kontinuierlich und zuverlässig zu decken, hieß es.

Taxonomie-Verordnung hat vor allem Bedeutung für Investitionen

Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten dann als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und - im Fall von Gas - noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen. Die Taxonomie-Verordnung hat vor allem Bedeutung für die Finanzbranche, weil dadurch auch festgelegt wird, welche Investitionen als "grün" gelten können. Österreich, das schon 1978 die Nutzung der Atomenergie ausgeschlossen hatte, will erreichen, dass das Gericht die Verordnung für nichtig erklärt. Dieses hatte im Juni 2023 bereits die Klage eines deutschen EU-Abgeordneten abgewiesen, da einzelne Abgeordnete hier nicht klagen könnten.

Die Republik führte 16 Klagegründe ins Feld. Der EU-Kommission wird unter anderem vorgeworfen, sie "verkenne die Risiken einer erheblichen Beeinträchtigung mehrerer der geschützten Umweltziele durch schwere Reaktorunfälle und die hoch radioaktiven Abfälle." Nach dem EuG-Urteil kann eine der Verfahrensparteien Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

(APA)

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