In Anbetracht dieser Verpflichtungsangebote sei die Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel.
Hutchison habe weitere Verpflichtungen vorgeschlagen, um die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, teilte die EU-Behörde mit. Die Kommission hatte befürchtet, dass die Übernahme zu höheren Endkunden-Preisen und weniger Wettbewerb führen würde. “Die von H3G vorgeschlagenen Verpflichtungen bieten Gewähr dafür, dass der Wettbewerb gewahrt wird, sodass die österreichischen Verbraucher weiterhin von Innovationen und fairen Preisen profitieren können”, erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.
Weg frei für weiteren Mobilfunker
“H3G wird Frequenzrechte und zusätzliche Reche an ein Unternehmen veräußern, das künftig auf dem österreichischen Mobilfunkmarkt tätig werden will. Der potenzielle neue Mobilfunknetzbetreiber wird nicht nur Frequenzrechte von H3G, sondern auch zusätzliche Frequenzrechte auf einer von der österreichischen Telekomregulierungsbehörde RTR durchgeführten Versteigerung im Jahr 2013 erwerben können”, erklärte die EU-Kommission. Die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH werde Frequenzrechte für einen neuen Marktteilnehmer reservieren, damit dieser ein Netz für Mobilfunkdienste in Österreich aufbauen könne. Dieser Marktteilnehmer werde Vorzugsbedingungen für den Kauf von Sendestationen für den Aufbau seines Netzes erhalten.
Außerdem wird H3G nach Angaben der Kommission in den kommenden zehn Jahren bis zu 16 Betreibern virtueller Mobilfunknetze zu vereinbarten Bedingungen Zugang zu bis zu 30 Prozent seiner Netzkapazität auf Vorleistungsebene gewähren. Damit würden die virtuellen Mobilfunknetze die Möglichkeit bekommen, Endverbrauchern in Österreich zu wettbewerbsfähigen Bedingungen Mobilfunkdienste anzubieten. Ferner werde H3G die Übernahme von Orange erst vollziehen, wenn es mit einem virtuellen Mobilfunknetz eine Vereinbarung über den Zugang zu seinem Netz auf Vorleistungsebene geschlossen habe.
(APA)
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