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EU geht gegen Google vor - Milliardenstrafe droht

EU-Kommissarin Margrethe Vestager
EU-Kommissarin Margrethe Vestager
Die EU-Kommission wirft Google einen Missbrauch seiner Marktmacht vor und verschärft deshalb die Gangart gegen den US-Internetriesen. Die Brüsseler Kartellwächter schickten am Mittwoch ihre Beschwerdepunkte an den Konzern und zündeten damit eine neue Stufe in dem seit fünf Jahren laufenden Verfahren.

Darin wird dem Unternehmen vorgeworfen, systematisch den eigenen Preisvergleichsdienst auf seiner Suchmaschinenseite zu bevorzugen. Außerdem leitete EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager eine Untersuchung zum Betriebssystem Android auf Mobilgeräten wie Smartphones und Tablets ein. Am Ende könnte dem US-Konzern eine Strafe von rund 6 Mrd. Euro drohen. Google wies die Vorwürfe zurück. Der Axel-Springer-Konzern begrüßte das schärfere Vorgehen der EU-Kommission. Die Googgel-Aktie gab vorbörslich um 0,26 Prozent nach.

Zehn Wochen Zeit für Google

Google habe nun zehn Wochen Zeit, um auf die Beschwerdepunkte wegen des Preisvergleichsportals (“Google Shopping”) zu reagieren, sagte Vestager. “Sollte die Untersuchung unsere Befürchtungen bestätigen, müsste Google die rechtlichen Konsequenzen tragen und seine Geschäftspraxis in Europa ändern.” Google habe zwar sehr gute Dienste, aber dominante Konzerne hätten die Verantwortung, ihre Position nicht zu missbrauchen.

Marktanteil von 90 Prozent in den meisten Ländern

In den meisten EU-Ländern besitze Google einen Marktanteil von 90 Prozent. Die größte Rolle bei den Beschwerden gegen das Unternehmen hätten aber nicht Firmen aus der EU, sondern den USA gespielt, betonte die dänische EU-Kommissarin. Axel Springer, der zu den schärfsten Kritikern von Google in Deutschland gehört, nannte das Vorgehen der Brüsseler Behörde ein “gutes Signal für die Konsumenten und den fairen Wettbewerb”. Der Medienkonzern betreibt mit seinem Tochterunternehmen idealo selbst eine Preisvergleichsseite im Internet.

Google bietet Preisvergleich beim Online-Shopping

Google bietet Nutzern die Möglichkeit, auf Seiten für Online-Shopping nach Produkten zu suchen und die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Die EU-Kommission wirft dem Konzern aus Kalifornien vor, diesen Dienst auf der allgemeinen Suchseite bevorzugt zu platzieren. Die bisherigen Angebote des US-Unternehmens reichen nach Ansicht der Brüsseler Behörde nicht aus, um die Bedenken auszuräumen. In einer ersten Reaktion erklärte der Konzern in einem Internet-Blog, der Wettbewerb sei durch “Google Shopping” nicht verletzt worden. Der Konzern werde in den nächsten Wochen seine Argumente vorlegen.

google
google ©Eine Grafik von Google soll zeigen: Es gibt kein Wettbewerbsproblem bei Shopping-Seiten.

Auch Android wird unter die Lupe genommen

Vestager setzt zudem ihre Untersuchungen in anderen Bereichen fort, etwa zur bevorzugten Darstellung von Suchergebnissen, zum Kopieren von Internet-Inhalten konkurrierender Unternehmen, exklusiver Werbung und Beschränkungen für andere Firmen. Bei der Untersuchung des Systems Android prüft die EU-Kommission, ob Google die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender Dienste behindert hat. Android, ein Konkurrenzsystem zu “Windows” von Microsoft, ist auf zahlreichen Mobilgeräten vorinstalliert, etwa auf denen des koreanischen Elektronikkonzerns Samsung.

Voriges Jahr hatte Vestagers Amtsvorgänger Joaquin Almunia zunächst bekanntgegeben, dass er sich nach drei Anläufen mit Google geeinigt und eine neue Darstellung von Suchergebnissen auf der Preisvergleichsseite durchgesetzt habe. Nach heftigen Kontroversen, auch innerhalb der EU-Kommission, nahm der Spanier im September die Entscheidung zurück und überließ den Fall seiner Nachfolgerin. Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger gehörte damals zu den schärfsten Kritikern von Almunias Einigungsversuch.

Aufspaltung von Suchmaschinenbetreibern gefordert

Rückendeckung erhielt der CDU-Politiker unter anderem von seinem Parteifreund Andreas Schwab (CDU), der im November eine nicht bindende Resolution durch das EU-Parlament brachte, in der eine Aufspaltung von Suchmaschinenbetreibern wie Google als eine Option gefordert wurde. Schwab begrüßte am Mittwoch Vestagers Vorgehen und forderte, dass das Verfahren im Fall der Preisvergleichsportale nicht das letzte Wort der Kommission sein dürfe.

Mit der Marktmacht von Google hadern nicht zuletzt die deutschen Verlage, darunter Axel Springer. Sie mussten im Herbst ihren Widerstand gegen die kostenlose Darstellung ihrer Pressetexte durch Google aufgeben, weil andernfalls empfindliche Umsatzeinbußen gedroht hätten.


“One-Trick Pony”: Womit Google sein Geld verdient

Google-Suche, G-Mail, Google Maps, der Online-Speicher Google Drive, das Smartphone-Betriebssystem Android mit dem App-Store Google Play und, und, und: Die Liste der Google-Dienste wird von Jahr zu Jahr länger. Und in seinen geheimen Labs arbeitet der Konzern an weiteren Produkten wie einem selbstfahrenden Auto oder Heißluft-Ballons, die auch entlegene Gegenden mit Internet-Zugängen versorgen.

Werbung, Werbung über alles

Wenn es im Hightech-Zirkus aber um das Geldverdienen geht, ist Google quasi nur ein “One-Trick Pony”, also ein Zirkuspferd, das nur einen einzigen Trick beherrscht, nämlich Werbung. Von den 18,1 Mrd. Dollar (17,1 Mrd. Euro) Umsatz im 4. Quartal 2014 entfielen gut 16,1 Mrd. auf Online-Werbung. Den Großteil der Umsätze (12,4 Mrd. Dollar) erzielt Google auf den eigenen Sites, den Rest (3,7 Mrd. Dollar) auf dem Webseiten von Geschäftspartnern.

In der Google-Bilanz wird sonst nur noch ein Umsatz-Segment mit dem wenig aussagekräftigen Titel “Other” (Anderes) aufgelistet. Hinter diesen Umsätzen von knapp 2 Mrd. Dollar, die Google nicht weiter aufschlüsselt, stehen nach Experten-Einschätzung vor allem die Gebühren aus dem Play Store, die Google von den Entwicklern von Android-Apps und Unterhaltungsanbietern verlangt.

Um sich aus der Abhängigkeit aus den Werbeeinnahmen zu befreien, hat Google in den vergangenen Jahren immer wieder Initiativen gestartet, etwa die Bereitstellung bezahlpflichtiger Cloud-Dienste. Diesen Angeboten war bis jetzt aber noch kein durchschlagender Erfolg beschert.

(APA)

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