Für die Zwischenzeit soll der staatlich garantierte Einlagenschutz 50.000 Euro betragen. Außerdem soll die Frist für die Auszahlung bei Bankenpleiten von derzeit drei Monaten auf drei Tage verkürzt werden.
Die EU-Finanzminister hatten angesichts der Finanzkrise vor einer Woche vereinbart, die Mindestgrenze für die Absicherung von Sparguthaben bei Bankpleiten sofort auf 50.000 Euro anzuheben. Einige Länder, etwa Griechenland und Zypern, garantieren bereits jetzt 100.000 Euro, Deutschland und Österreich hatten einen totalen Schutz privater Sparguthaben versichert.
Der Selbstbehalt wird abgeschafft: Die EU-Staaten müssen sicherstellen, dass Einlagen bis zur vollen Deckungssumme erstattet werden. Nach der bisherigen Richtlinie konnten die Staaten auch beschließen, dass ihr Einlagensicherungssystem Spareinlagen nur zu 90 Prozent schützt.
“Eine Anhebung der Mindestdeckung wird dafür sorgen, dass die EU-Bürger wieder Vertrauen in die Sicherheit ihrer Spareinlagen fassen. Die neuen Regelungen entsprechen den Zusagen der EU-Finanzminister aus der vergangenen Woche und sind eine weitere vernünftige und angemessene Reaktion auf die aktuelle Finanzkrise”, erklärte EU-Binnenmarktkommissar McCreevy. Die Änderung der EU-Richtlinie muss gemeinsam von den Staaten und dem Europaparlament beschlossen werden.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.