Der EuGH hatte am Dienstag in Luxemburg entsprechende Entscheidungen des Ministerrats und der Kommission für nichtig erklärt.
Der Gerichtshof habe den EU-Institutionen bis Ende September Zeit gegeben, um eine neue Rechtsgrundlage für das Abkommen zu schaffen, sagte Kommissionssprecher Johannes Laitenberger. Bis dahin könnten die Fluggesellschaften wie bisher ihre Angaben über Passagiere an die US-Behörden weitergeben. Laitenberger betonte, derzeit gehe es nur um die rechtliche Grundlage der Entscheidungen: Der Hof hat uns nicht gesagt, ob der Inhalt des Abkommens in Ordnung ist – er hat nur gesagt, dass es nicht in unsere Zuständigkeit fällt.”
Für den Beschluss des Rates, mit dem ein Abkommen zur Übermittlung der Daten an die USA genehmigt wurde, gibt es laut Urteil keine geeignete Rechtsgrundlage. Das Gleiche gelte für eine Entscheidung der EU-Kommission, die einen angemessenen Datenschutz in den Vereinigten Staaten feststellte. Das Europa-Parlament hatte gegen die beiden Beschlüsse vom Mai 2004 vor dem EuGH geklagt.
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