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EU-Finanzhilfe für "Opfer" russischer Sanktionen?

Die Erzeuger von knapp 20 Obst- und Gemüsesorten können Hilfe beantragen.
Die Erzeuger von knapp 20 Obst- und Gemüsesorten können Hilfe beantragen. ©BilderBox
Die Frage des Tages von VN und VOL.AT: Nach dem russischen Importverbot bietet die EU betroffenen Bauern finanzielle Hilfe an. Ist das notwendig?

Nach dem russischen Importverbot für europäische Lebensmittel hilft Brüssel betroffenen Bauern. Erzeuger von knapp 20 leicht verderblichen Obst- und Gemüsesorten können EU-Hilfe beantragen. Die Brüsseler EU-Kommission hatte die Stützungsmaßnahmen bereits vergangene Woche angekündigt. Geplant sind Aufkäufe und Entschädigungen für vorzeitige Ernte oder Ernteverzicht. Landwirte können nun auch rückwirkend Unterstützung beantragen. Die Vorkehrungen gelten bis Ende November, die EU-Kommission geht von Kosten in Höhe von 125 Millionen Euro aus. Die Hilfe gilt für Erzeuger von Tomaten, Karotten, Weißkohl, Paprika, Karfiol, Gewürz- und Salatgurken, Pilze, Äpfel, Birnen, Trauben zum Verzehr, Kiwis und rote Früchte – letzteres ist ein Sammelbegriff für sieben Beerensorten.

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