EU erleichtert Zugriff auf Mails und SMS

Bei der Verfolgung von Straftaten können Ermittler in der EU künftig leichter grenzüberschreitend Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie E-Mails oder SMS bekommen. Die EU-Länder verabschiedeten am Dienstag in Brüssel ein entsprechendes Gesetz.
Sicherungsanordnung soll Löschen von Beweismittel verhindern
Nach den neuen Regeln können Justizbehörden elektronische Beweismittel direkt von Telekommunikations- oder Social-Media-Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Staat anfordern. Diese müssen dann innerhalb von zehn Tagen beziehungsweise im Notfall sogar innerhalb von acht Stunden antworten. Eine sogenannte Sicherungsanordnung soll zudem verhindern, dass Beweismittel durch die Anbieter gelöscht werden. Will jemand seinen Dienst in der EU anbieten, muss ein gesetzlicher Vertreter benannt werden, an den sich die Justizbehörden richten können.
Grenzüberschreitende Ermittlungen in EU bisher kompliziert
In mehr als 50 Prozent aller strafrechtlichen Ermittlungen wird den Angaben zufolge ein grenzüberschreitendes Ersuchen für elektronische Beweise gestellt. Bisher war es demnach ein komplizierter Prozess, bei Dienstleistern in einem anderen EU-Land an elektronische Beweise zu kommen.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.