Österreich und andere EU-Länder dürfen ihre krisenbedingten Hilfen für den Finanzsektor und die Unternehmen bis ins Jahr 2011 hinein verlängern. Die EU-Kommission beschloss am Mittwoch, die krisenbedingten Beihilfemaßnahmen, die den Mitgliedstaaten die Unterstützung des Finanzsektors vereinfacht haben, sowie den Vorübergehenden Rahmen, mit dem Unternehmen die Kapitalaufnahme erleichtert wird, bis in das Jahr 2011 hinein zu verlängern.
Diese Sondervorschriften waren Ende 2008/Anfang 2009 als Reaktion auf die durch den Untergang von Lehman Brothers ausgelöste Finanzkrise eingeführt worden, denn laut EU-Vertrag dürfen Beihilfen gewährt werden, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedsstaats zu beheben.
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