Da nur solche über 70 Euro europaweit eingetrieben werden können, haben viele Staaten ihre Bußgelder mit Jahresbeginn kräftig angehoben, was von ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler kritisiert wurde. Tendenzen, auch hier zu Lande die Strafen zu erhöhen, erteilte der Touringclub eine Absage.
Noch sei unklar, welche Delikte wechselseitig vollstreckt werden können. In Deutschland zum Beispiel soll dies nur für jene gelten, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. Im österreichischen Gesetzesentwurf wird lapidar von gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften gesprochen. Unklar bleibt, ob z.B. nicht bezahlte Parkgebühren oder umweltbedingte Fahrverbote sowie Tempolimits überhaupt international vollstreckt werden dürfen.
Ab Sommer wird es in Österreich möglich sein, nicht bezahlte Strafzettel von ausländischen Temposündern zwangsweise einzutreiben. Gleichzeitig heißt es aber auch für österreichische Autofahrer, schon bei der Fahrt in den Osterurlaub besonders aufzupassen und sich an die Regeln und Vorschriften an Ort und Stelle zu halten. Ein Strafzettel kann nämlich theoretisch noch Jahre später ins Haus flattern.
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