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EU: Datenschutz-Mindeststandards bei Strafverfahren

©APA
Bei grenzüberschreitenden Strafverfahren werden in der EU künftig einheitliche Mindeststandards für den Datenschutz gelten. Die EU-Justizminister erzielte am Dienstag in Brüssel einen Kompromiss in Kernfragen, wie Justizministerin Maria Berger (S) nach den Beratungen mitteilte.

Die Richtlinie, die endgültig bis Jahresende beschlossen werden soll, gilt nur für die grenzüberschreitende Datenweitergabe, national können die EU-Staaten striktere Standards beibehalten.

Österreich hätte eine Ausweitung der Datenschutzbestimmungen auf die nationale Datenerfassung befürwortet, da zu Beginn eines Verfahrens oft nicht absehbar sei, ob aus anderen EU-Staaten Daten angefordert werden, sagte Berger. Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie soll die EU noch einmal überprüfen, ob die Bestimmungen auf die grenzüberschreitende Datenweitergabe beschränkt bleiben. Großbritannien sei „gegen die praktische Vernunft“ an der Spitze jener Länder gestanden, die nur einen grenzüberschreitenden Anwendungsbereich wollten, kritisierte Berger.

Möglich ist auch die Weitergabe an Drittstaaten außerhalb der EU, sofern dieser ein adäquates Schutzniveau aufweise, sagte Berger. Das Herkunftsland muss in der Regel einem solchen Datentransfer zustimmen. Die Daten dürfen auch nur zur Vermeidung und Bekämpfung von Strafdaten verwendet werden.

Zu Kritik von Datenschützern in Österreich meinte Berger, die von der EU vereinbarte Regelung wäre besser als keine. Die Bürger hätten nach dem vorliegenden Entwurf ein Recht auf Löschung und Aktualisierung der Daten sowie ein Informations- und Auskunftsrecht, ein Rechtsmittel könne eingelegt werden, versicherte die Justizministerin. In Hinblick auf die von Datenschützern kritisierte mögliche Weitergabe sensibler Daten – wie sexuelle Orientierung und Religion – betonte Berger, diesbezüglich sei „noch nicht aller Tage Abend“.

Sollte die EU noch einen höheren Schutz für sensible Daten beschließen, könnte es zu Diskrepanzen zwischen den EU-Datenschutzbestimmungen und dem im Juli verabschiedete neue Passagierdatenabkommen mit den USA kommen, sagte Berger. „Es könnte wahrscheinlich von der EU so nicht mehr abgeschlossen werden“, sagte sie. Praktische Auswirkungen hätte das nicht, denn geltende Abkommen mit Drittstaaten sollen von der neuen Richtlinie unberührt bleiben. In Österreich hätte die neue Richtlinie keine unmittelbaren Auswirkungen, so Berger. Die neuen Datenschutzbestimmungen würden aber „einen höheren Grad der Verlässlichkeit“ bei der Weitergabe in ander Staaten bieten.

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