Schon einmal hatten sich die EU-Wettbewerbshüter kritisch zu Wort gemeldet, woraufhin im neuen Postgesetz neue Kästen vorgeschrieben wurden – andernfalls drohten saftige Strafen.
Nach dem VfGH-Urteil hatte es die Regierung aber nicht mehr so eilig. Der für die Umstellung zuständige Staatssekretär Eduard Mainoni (B) sprach zuletzt davon, dass ohnehin erst eine Lösung bis spätestens Anfang 2009 gefunden werden müsse. Das wollte der Post-Mitbewerber Redmail nicht hinnehmen und hat nun – wie angekündigt – einen Beschwerdebrief nach Brüssel geschickt.
Offen ist weiterhin, ob es für die Hausbesitzer, die bereits die Kästen umgerüstet haben, einen Schadenersatz geben wird. Sie SPÖ sprach nach dem VfGH-Urteil davon, dass durch das Pfuschgesetz ein Schaden von 60 Mio. Euro entstanden sei. Die SP-nahe Mietervereinigung prüft derzeit eine Staatshaftungsklage auf Basis des EU-Rechtes.
Mit den neuen Brieffächern mit integriertem Schlitz soll den Mitbewerbern der Post AG der Zugang zu den Fächern ermöglicht werden. Nach Angaben von Redmail, dem größten alternativen Postdienstleister der Landes, wurden bisher rund die Hälfte aller Hausbrieffachanlagen umgestellt. Insgesamt betroffen waren rund 1,1 Mio. Postkästen, überwiegend in Altbau-Wohnanlagen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte Anfang Mai entschieden, dass Hausbesitzer nicht, wie im neuen Postgesetz vorgeschrieben, für die Errichtung der Hausbrieffach-Anlagen aufkommen müssen. Grund: Eine solche Verpflichtung würde einen Eingriff ins Eigentumsrecht darstellen.
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