EU berät über Bußgelder für Raser und Alkosünder
Dies sieht ein Richtlinienentwurf zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Verkehrsvorschriften vor, über den die zuständigen Minister am Donnerstag bei einem EU-Ministerrat in Luxemburg beraten.
Die grenzüberschreitende Eintreibung von Bußgeldern soll auf die genannten Delikte beschränkt bleiben, Falschparken etwa wäre durch die Richtlinie nicht erfasst. Die eingehobenen Strafzahlungen sollen in dem Land bleiben, in dem das Delikt begangen wurde.
Nach Angaben von Diplomaten in Brüssel unterstützen alle 27 EU-Staaten das Prinzip der grenzüberschreitenden Durchsetzung dieser Verkehrsvorschriften. Streit gibt es aber über die anzuwendende Rechtsgrundlage. Während die französische EU-Ratspräsidentschaft, die EU-Kommission und das Europaparlament auf Grundlage des EU-Vertrages vorgehen wollen, fordern Länder wie Deutschland lediglich eine lockerere Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden.
Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments hat sich bereits mehrheitlich für den Gesetzesentwurf ausgesprochen. In einer späteren Überarbeitung wollen die EU-Abgeordneten auch weitere Delikte grenzüberschreitend verfolgbar machen, etwa Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Führerschein oder Versicherungsschutz und Handy-Telefonieren am Steuer. Über die EU-Richtlinie müssen die 27 EU-Staaten und das Europaparlament gemeinsam entscheiden.
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