Etappensieg für Moser in Rechtsstreit mit Grasser
Grasser muss demnach der früheren Vorsitzenden des Korruptions-Untersuchungsausschusses Moser auch die Prozesskosten von 8.516,40 Euro erstatten. Das Urteil, das der APA vorliegt, ist durch die Berufung noch nicht rechtskräftig.
Grasser hatte Moser Äußerungen in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin “Format” (8.7.2010) vorgeworfen. Er sieht darin Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Die Grüne bezog sich auf abgehörte Gespräche zwischen Grasser und Walter Meischberger. Laut einem Aktenvermerk spricht Meischberger im Gespräch mit Grasser von einem Staatspolizisten, der einen Kontakt zur Staatsanwaltschaft haben soll und in der Strafsache (Buwog-Ermittlungen) die involvierten Personen gegen Geld mit Informationen versorgen könne.
Moser fühlt sich durch die Abweisung der Grasser-Klage “völlig bestätigt”. Es seien die Tatsachen eindeutig festgestellt worden. Von den Ermittlungsbehörden erwartet Moser “bald eine Klärung, ob gegen den Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Anklage erhoben wird oder nicht”.
Für Grassers Anwalt ergibt sich aus den Abhörprotokollen jedoch genau das Gegenteil von Mosers Behauptung: Grasser habe keine konspirativen Gespräche geführt, sondern davon gesprochen das Ganze öffentlich zu machen und anzuzeigen. Grasser habe eine “Falle” vermutet und auch davon gesprochen, einen Notar einzuschalten, so sein Anwalt. Der Rechtsstreit geht nun in der zweiten Instanz weiter.
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