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E-Scooter-Fahrer auf der A14 in Dornbirn West gesichtet

Nicht erlaubt: E-Scooter auf der A14.
Nicht erlaubt: E-Scooter auf der A14. ©VOL.AT
Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Montagabend auf der A14 bei Dornbirn-West, als ein E-Scooter-Fahrer auf die Autobahn auffuhr.

Die Polizei wurde sofort auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Bevor die Beamten eintrafen, sorgte der E-Scooter-Fahrer für erhebliche Verwirrung und Verkehrsstörungen. Vor dem Eintreffen der Polizei war der E-Scooter-Fahrer aber bereits wieder bei der Ausfahrt Hohenems abgefahren und flüchtete.

Die Fahndung der Polizei blieb erfolglos.

Wo sind E-Scooter erlaubt?

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten E-Scooter als Fahrräder. Und laut § 1 der Autobahn- bzw. Schnellstraßen-Benützungsverordnung dürfen nur Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h auf diesen Straßen unterwegs sein – E-Scooter sind also automatisch ausgeschlossen.

Es gelten klare Regeln, wo E-Scooter in Österreich erlaubt sind:

Radwege & Radfahrstreifen:

  • E-Scooter dürfen wie Fahrräder auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren, wenn vorhanden.

Fahrbahn (Straße):

  • Wenn kein Radweg vorhanden ist, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.

Begegnungszonen:

  • E-Scooter sind hier erlaubt, allerdings gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Wohnstraßen:

  • Nutzung erlaubt, Schrittgeschwindigkeit (ca. 5–7 km/h) ist einzuhalten.

(Red.)

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