E-Scooter-Fahrer auf der A14 in Dornbirn West gesichtet

Die Polizei wurde sofort auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Bevor die Beamten eintrafen, sorgte der E-Scooter-Fahrer für erhebliche Verwirrung und Verkehrsstörungen. Vor dem Eintreffen der Polizei war der E-Scooter-Fahrer aber bereits wieder bei der Ausfahrt Hohenems abgefahren und flüchtete.
Die Fahndung der Polizei blieb erfolglos.
Wo sind E-Scooter erlaubt?
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten E-Scooter als Fahrräder. Und laut § 1 der Autobahn- bzw. Schnellstraßen-Benützungsverordnung dürfen nur Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h auf diesen Straßen unterwegs sein – E-Scooter sind also automatisch ausgeschlossen.
Es gelten klare Regeln, wo E-Scooter in Österreich erlaubt sind:
Radwege & Radfahrstreifen:
- E-Scooter dürfen wie Fahrräder auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren, wenn vorhanden.
Fahrbahn (Straße):
- Wenn kein Radweg vorhanden ist, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.
Begegnungszonen:
- E-Scooter sind hier erlaubt, allerdings gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Wohnstraßen:
- Nutzung erlaubt, Schrittgeschwindigkeit (ca. 5–7 km/h) ist einzuhalten.
(Red.)
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