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"Es fließt kein Geld" – Wirthaus-Paket für Gastronomie zu wenig

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„Wirtepaket“ der Bundesregierung wird begrüßt. Die Problematik der raschen Liquiditätssicherung sei damit aber weiter nicht gelöst.

Mit einer halben Milliarde Euro an Steuerentlastungen wird die Bundesregierung im sogenannten Wirtshaus-Paket der wegen der Coronakrise schwer angeschlagenen Gastronomie unter die Arme greifen.

Das hat die Bundesregierung am Montag in einer Pressekonferenz in Wien verlautbart. Den größten Teil macht eine vom 1. Juli bis Jahresende geltende Umsatzsteuersenkung für nichtalkoholische Getränke aus.

"Liquidität noch nicht geklärt"

Vorarlbergs Tourismus-Spartenobmann Elmar Herburger bezeichnet das heute vorgestellte „Wirtepaket“ als „wichtigen ersten Schritt“ : „Damit wurden etliche Forderungen umgesetzt, die wir schon seit Jahren an die Bundesregierung gestellt haben. Die Frage der raschen Liquiditätssicherung ist damit aber noch nicht geklärt.“

Das einzige, was jetzt helfen würde, so Herburger, seien schnelle Überbrückungsvarianten durch die Banken, doch da stecke man in einem Dilemma. „Es fließt kein Geld. In der Praxis funktioniert das weiterhin nicht. Das ist höchst unbefriedigend. Wir fühlen uns als Spielball zwischen der Politik und der Bankenregulatorik“, betont Herburger.

Das Wirtshaus-Paket im Detail

  • Wirtshäuser dürfen auf nicht-alkoholische Getränke vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 10 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen statt 20 Prozent. Ausdrücklich sollen sie die Speisekarten aber unverändert lassen, die Steuersenkung soll ihnen und nicht den Kunden zugutekommen. Die Entlastung soll 200 Mio. Euro betragen.
  • Die Pauschalierungsgrenze wird von 255.000 auf 400.000 Euro erhöht, damit dürfen deutlich mehr Firmen eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung statt einer doppelten Buchführung machen. Damit kommt die Regierung einer langjährigen Forderung der Gastronomie entgegen. Zugleich werden die steuerlich als Betriebsausgabe absetzbare Grundpauschale von 10 auf 15 Prozent des Umsatzes und der im Grundpauschale absetzbare Mindestbetrag von 3.000 auf 6.000 Euro erhöht. Diese Maßnahmen sollen 100 Mio. Euro. Entlastung bringen.
  • Das Mobilitätspauschale, ein weiterer pauschal ermittelter Betriebsausgabenposten, soll ebenfalls steigen.
  • Die Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine steigt von derzeit 4,4 Euro auf 8 Euro (im Gasthaus verwendbar) und von 1,1 Euro auf 2 Euro (für Lebensmittelgeschäfte). Damit soll der Umsatz angekurbelt werden. 600.000 Arbeitnehmer bzw. deren Arbeitgeber und - über den höheren Umsatz - die Gastwirte profitieren in Höhe von 150 Mio. Euro.
  • Geschäftsessen in den Wirtshäusern sollen künftig zu 75 Prozent statt zu 50 Prozent absetzbar sein. Das entspricht 25 Mio. Euro weniger Steuern.
  • Die Schaumweinsteuer wird gestrichen, was ebenfalls 25 Mio. Euro weniger Steuern bedeutet.

Als Beispiele führt die Regierung einen Gastronomiebetrieb in einer kleinen Gemeinde mit 115.000 Euro Umsatz an: Dessen Steuerbelastung sinke von 3.671 Euro auf 871 Euro. Die Belastung eines Gastronomiebetrieb in einer mittelgroßen Gemeinde (7.000 Einwohner) mit 160.000 Euro Umsatz sinke von 6.260 Euro auf 2.390 Euro im Jahr.

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