Erwürgtes Baby in Wiener Hotel: Bewährungsstrafe für Mutter rechtskräftig

In der Vorwoche ist am Wiener Landesgericht eine 21-jährige Frau aus dem Burgenland wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB) zu 16 Monaten bedingt verurteilt worden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Nach der jungen Frau, die sich noch im Verhandlungssaal mit dem Urteil einverstanden erklärt hatte, akzeptierte auch die Staatsanwaltschaft die Bewährungsstrafe. Das gab die Medienstelle des Landesgerichts auf APA-Anfrage bekannt.
Nach Geburt erwürgt: Mutter befand sich in psychischem Ausnahmezustand
Die Frau hatte den Buben am 9. Dezember 2024 auf der Toiletten-Anlage in einem Hotel in Wien-Simmering zur Welt gebracht, ohne bis dahin von ihrer Schwangerschaft gewusst zu haben. Nach einer Sturzgeburt erwürgte sie den gesunden Buben. Ein psychiatrisches Gutachten billigte ihr zu, sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden zu haben. Sie sei "erheblich beeinträchtigt" und in einem "eingeengten Zustand" gewesen.
(APA/Red)
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