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Erstes Urteil wegen fehlender Untertitelung in Österreich

Bei fehlenden Untertiteln handelt es sich um Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Zu diesem Urteil ist laut Klagsverband das Handelsgericht Wien nach der Klage eines gehörlosen Mannes gekommen.

Der Mann hatte die vom ORF im Jahr 2009 produzierte DVD “100 Jahre Sturm Graz” gekauft, konnte sie aber nicht verstehen, weil keine Untertitel vorhanden waren. Dem vom Klagsverband vertretenen Gehörlosen wurden vom Gericht 700 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der ORF hat die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

“Es handelt sich hier um das erste Urteil wegen fehlender Untertitelung, das wir in Österreich haben”, erklärte Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey am Montag in einer Aussendung. Dem Rechtsspruch sei deshalb eine besondere Bedeutung beizumessen. “Das Urteil ist ein klarer Beweis dafür, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen nicht hingenommen werden kann”, so Frey. Eine Einschätzung, die laut Klagsverband auch das Gericht teilt und sich dabei auf das Behindertengleichstellungsgesetz beruft. Der Richter kommt in seinem Urteil demnach zu dem Schluss, dass die Kosten für die Untertitelung keinen unzumutbaren finanziellen Aufwand für den ORF bedeutet hätten.

Im ORF wird die Causa nun analysiert, man habe die Entscheidung des Gerichts gerade erst zugestellt bekommen. Da es sich um eine Grundsatzfrage handelt, sei die Wahrscheinlichkeit aber hoch, dass der ORF in die nächste Instanz gehe, um die Frage auszujudizieren, war aus dem öffentlich-rechtlichen Sender zu hören.

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