“Wir haben das gestern per Dienstanweisung erledigt und unser Leitbild erweitert”, bestätigt der steirische BFI-Geschäftsführer Wilhelm Techt. Um die Neutralität zu gewährleisten, werden Symbole aller Religionen – also etwa auch das Tragen einer Nonnentracht oder einer Kippa – aus dem BFI verbannt. Das bedeutet auch, dass in Kursräumen keine Kreuze hängen dürfen. Freilich: die gab es dort schon bisher nicht.
Kaum Auswirkungen auf Bundespolitik
Kaum Auswirkungen hat der EuGH-Spruch fürs erste auf die Bundespolitik. Im Innenministerium verweist man auf APA-Anfrage darauf, dass die Polizeitrage-Verordnung ohnehin definiere, wie die Uniformierung von Exekutivbeamten auszusehen habe und da seien keine religiösen Symbole integriert. Nunmehr werde aber noch zusätzlich erwogen, explizit ein Verbot gewisser Symbole festzuschreiben.
Auch das Justizministerium sieht durch die bestehende Kleidungsvorschriften keinen Platz für Abweichungen vom Neutralitätsgebot in seinem Bereich und unter dieser Annahme auch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Einhaltung des Regierungsprogramms zusätzliche Maßnahmen erfordert, werde man diese prüfen.
(APA)
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