Erstes beschlagnahmtes Raserauto versteigert - in Vorarlberg

Es ist die 34. Straßenverkehrsnovelle, die am 1. März in Kraft trat mit dem Ziel, Temposünder wirkungsvoll einzubremsen – indem sie die Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge ermöglicht. Die „Premiere“ in Vorarlberg führte am 11. März ein 30-jähriger Oberländer Autofahrer auf.
Seit dem 1. März wurden in Vorarlberg acht „Raserautos“ und zwei Motorräder nach massiver Geschwindigkeitsübertretung beschlagnahmt.
Großteil der Fahrzeuge wieder zurückerstattet
Der Großteil der Fahrzeuge wurde jedoch nur vorläufig von den Behörden konfisziert und nach einem entsprechenden Verfahren wieder an ihre Besitzer zurückerstattet. Bei zwei Probanden aus dem Bezirk Bludenz war die Vorgeschichte jedoch dermaßen gravierend, dass über ihre beschlagnahmten Fahrzeuge Verfallsbescheide verhängt wurden. Das heißt, die Kfz gehen in das Eigentum des Bundes über, ihre Besitzer wurden also faktisch enteignet.
Während einer der ehemaligen Eigentümer über einen Anwalt Rechtsmittel gegen den Bescheid anmeldete, wurde das Fahrzeug des anderen nun versteigert, wie "Der Standard" am Donnerstag berichtet. Der Lenker war laut dem Bericht außerhalb des Ortsgebiets statt mit 80 km/h mit 153 km/h unterwegs gewesen. Das Auto war in der Folge zunächst vorläufig, dann behördlich beschlagnahmt worden. Im Anschluss folgte ein Verfallsverfahren und die Auktion.
Kein "PS-Monster"
Es handelte sich dabei allerdings nicht um ein klassisches "Raserauto", sondern um einen recht unscheinbaren, sechs Jahre alten Peugeot 208 mit überschaubaren 110 PS. Der Zustand des Autos wurde vom Auktionshaus "Dorotheum" mit "stark gebraucht", "beschädigt" sowie "gründlich überholungs- bzw. reparaturbedürftig" beschrieben. Der Startpreis betrug 2.000 Euro, der Zuschlag erfolgte Anfang Oktober um 6.800 Euro.

70 Prozent des Erlöses gehen laut Gesetz an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent an die Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Strafbehörde zu tragen hat, im konkreten Fall das Land Vorarlberg.
Wann eine Beschlagnahmung möglich ist
Die rechtlichen Konsequenzen für den Lenker bei Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 60 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets sind Geldstrafen von 500 bis 7500 Euro, Führerscheinentzug für mindestens drei Monate und vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs bis zu zwei Wochen.
Die Möglichkeit der Beschlagnahme und des Verfalls des Fahrzeugs ergibt sich, wenn innerhalb der letzten vier Jahre die Lenkberechtigung wegen einer der in § 7 Absatz 3 Z 3 FSG (gefährliche Verhältnisse, besondere Rücksichtslosigkeit) oder Z 4 (Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets) geregelten Verstöße entzogen wurde.
Insgesamt wurden bisher 13 Fahrzeuge in Österreich dauerhaft abgenommen. Weitere Fahrzeugversteigerungen dürften folgen.
(VOL.AT)
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