Die Trennung von seiner Freundin fiel dem 26-jährigen Angeklagten aus Bregenz besonders schwer. Die Frau hatte im Juni der Beziehung ein Ende gesetzt – doch der abservierte Ex-Freund ließ nicht locker.
Der Bregenzer versuchte andauernd, die 27-jährige Frau telefonisch zu erreichen. Er sandte ihr auch zahllose Kurznachrichten aufs Handy – 80 SMS innert weniger Tage. Als der Mann seiner Ex auch folgte, erstattete diese Anzeige wegen beharrlicher Verfolgung – nach dem neuen Stalking-Gesetz.
Vor Gericht bekannte sich der Bregenzer schuldig. Er wolle die Frau künftig in Ruhe lassen, versprach er Richter Wilfried Marte. Dem Unbescholtenen wurde ein außergerichtlicher Tatausgleich angeboten: Bezahlt er 500 Euro Strafe, wird das Strafverfahren eingestellt und der Mann gilt nicht als vorbestraft.
Der Fall ist juristisch bemerkenswert, schließlich musste die Feldkircher Justiz erstmals über einen Stalking-Fall nach der neuen Gesetzeslage des Paragraphen 107a Strafgesetzbuch (StGB) entscheiden. Unter der Bezeichnung Beharrliches Verfolgen ist seit Juli nun auch Stalking ein strafrechtlicher Tatbestand.
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