Ein 47-jähriger Schweizer Nacktwanderer musste sich am Donnerstag vor dem Kantonsgericht von Appenzell-Außerrhoden in Trogen verantworten. Der Naturfreund war im Oktober 2009 hüllenlos wandernd im Appenzellerland beobachtet und von einer Frau angezeigt worden. Zu dem Prozess kam es, weil der FKK- Anhänger die Geldbuße von 100 Franken (rund 70 Euro) nicht zahlen wollte und Widerspruch einlegte. Der Mann argumentierte, Wandern im Adamskostüm sei nicht strafbar. Er war ungekleidet an einem Grillplatz und an einem christlichen Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige vorbeigelaufen. Wann das Urteil gesprochen werden soll, war zunächst nicht bekannt. Würde er verurteilt, müsste er auch die Verfahrenskosten von 870 Franken bezahlen.
Der Angeklagte berichtete in der Verhandlung, dass er seit zwei Jahren ohne Hemd und Hose wandere und auch nackt bade. Andere Wanderer grüßten ihn meist freundlich, manchmal werde er aber auch ausgelacht.
Sein Verteidiger Puistola Grottenpösch, der bekannteste Schweizer Nacktwanderer, plädierte auf Freispruch. Grottenpösch trat bei Kurt Aeschbacher im TV-Studio auf. Vor Ausserrhoder Gerichten dürfen auch Nicht-Juristen Angeschuldigte vertreten, sofern sie dies unentgeltlich tun.
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