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Erster Ausländerbeirat Österreichs in Graz

Bei der Gemeinderatwahl am 26. Jänner in Graz wird zum ersten Mal parallel zu den Gemeinde- und Bezirksräten auch der Ausländerbeirat gewählt.

Das 1995 erstmals in Österreich eingerichtete Gremium hat beratende Funktion und besteht aus neun Mitgliedern. Den 17.900 Wahlberechtigten stehen zehn Listen zur Wahl.

Wahlberechtigt sind alle Nicht-EU-Ausländer ab dem 16. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in Graz haben. Bei dem ersten Urnengang, der eher einer Urabstimmung gleichkam, hatten nur rund fünf Prozent der Stimmberechtigten gewählt. „Wir rechnen diesmal mit erheblich mehr Beteiligung“, erklärt Beirats-Geschäftsführer Kheder Shadman. Konstituieren wird sich der Beirat erst Ende März oder Anfang April, wenn die neue Stadtregierung und der neue Bürgermeister im Amt sind.

„Erster Akt des neu gewählten Beirates wird es sein, die Politiker an ihre Zusagen zu erinnern“, kündigt Shadman an. Die Liste der Forderungen ist lang: Man will ein eigenes Referat für interkulturelle Angelegenheiten (statt Annex im Sozialamt zu sein) und Stimmrecht in den Ausschüssen, möchte bei der Vergabe der Mittel im interkulturellen Bereich mitreden, das Ausländer-Wahlrecht nach fünf Jahren Aufenthalt durchsetzen und die Gemeindewohnungen nach Wiener Vorbild öffnen. In der Bundeshauptstadt ist Ausländern der Zugang zu Gemeindewohnungen zwar verwehrt, Notfallswohnungen in diesen Bauten stehen ihnen aber offen.

In der Vergangenheit hat sich der Grazer Ausländerbeirat, dem mittlerweile Einrichtungen in Linz sowie Knittelfeld und Leoben gefolgt sind, insbesondere um die Förderung des interkulturellen Zusammenleben und der sozialen Integration bemüht. Man erhob auch die Stimme, als zuletzt „diskriminierende Methoden“ der Polizei im Zuge von Drogenrazzien gegen afrikanische Mitbürger geortet wurden.

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