Der Mann war wegen Entführung, Vergewaltigung und Ermordung eines Elfjährigen 1991 zum Tod verurteilt worden.
Nach einer Hinrichtung im Dezember 2006, bei der die Injektionsnadeln ihr Ziel verfehlten und der Häftling Verbrennungen und extreme Schmerzen erlitt, war eine Untersuchung eingeleitet worden. Das Hinrichtungsverfahren wurde seither geändert. Schwab war gegen das neue Verfahren erfolglos vor Gericht gezogen.
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