Voraussichtlich am 9. März wird das Urteil gesprochen, sagte ein Gerichtssprecher in Hildesheim. In dieser Woche werden die Plädoyers gehalten. Donnerstag (25.) wird Staatsanwalt Nico Elster reden, am Freitag (26.) Verteidiger Hans Wolfgang Euler.
Ernst August steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er soll den deutschstämmigen Discobesitzer im Jänner 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu krankenhausreif geschlagen haben, weil er sich über das Laserlicht und den Lärm aus dessen Disco ärgerte. Der Adlige war wegen des Vorfalls 2004 vom Landgericht Hannover zu 445.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, hatte aber anschließend eine Wiederaufnahme des Verfahrens durchgesetzt.
Strittig ist, wie heftig die Attacke des Prinzen war. Ernst Augusts erster Anwalt hatte erklärt, der Adlige sei bei dem Vorfall alkoholisiert gewesen und könne auch nicht ausschließen, mit einem Gegenstand zugeschlagen zu haben. Mit diesem Geständnis wollte der Verteidiger die Einstellung eines anderen Verfahrens gegen den Prinzen erreichen. Er hatte die Erklärung aber nicht ausdrücklich mit dem Prinzen abgestimmt.
Ernst August betont, er habe dem Discobesitzer nur zwei Ohrfeigen verpasst. Seine Frau Prinzessin Caroline von Monaco war Augenzeugin des Vorfalls. Sie sagte im Jänner als Zeugin im Hildesheimer Gericht öffentlich aus und untermauerte dabei die Darstellung ihres Mannes. Ernst Augusts derzeitiger Anwalt Hans Wolfgang Euler sagte der dpa zum Abschluss des Verfahrens: “Wir sind der Auffassung, dass wir all das, was wir beweisen wollten, auch beweisen konnten: Nämlich, dass mein Mandant nur zwei Ohrfeigen gegeben hat.” Sollte sich das Gericht dieser Sichtweise anschließen, könnte die Strafe verringert werden, aus einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung könnte dann eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung werden.
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