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Erneut Aufregung um Pension von Ex-Tiwag-Chef-Wallnöfer

In Tirol gibt es erneut Aufregung um die Pensionen des Ex-Vorstandsvorsitzenden des landeseigenen Energieversorgers Tiwag, Bruno Wallnöfer. Dieser soll laut dem Tiwag-Kritiker und Blogger Markus Wilhelm neben seiner Tiwag-Pension und der Beamten-Pension der Stadt Innsbruck auch eine Politikerpension von 3.600 Euro brutto monatlich erhalten. Dies verstoße gegen das Bezügebegrenzungsgesetz.


Wallnöfer spricht indes gegenüber der APA von einem “haarsträubenden Unsinn” und von “Absurdistan in Reinkultur”. Der Ex-Chef der Tiwag war unter anderem ÖVP-Stadtrat in Innsbruck gewesen.

Nach dem geltenden Bezügebegrenzungsgesetz dürfe Wallnöfer neben seiner Beamtenpension der Stadt und der “Mandatarspension” eigentlich keine weitere Pension eines Rechtsträgers in Anspruch nehmen, welcher – wie die Tiwag – der Kontrolle des Rechnungshofes unterliege, hieß es in einem Blogeintrag auf Wilhelms “dietiwag.org”. Laut Gesetz dürften höchstens zwei Bezüge oder Ruhebezüge von Rechtsträgern bezogen werden.

Laut Wilhelm handle es sich um eine “Lex Mader”, benannt nach dem früheren ÖVP-Landtagspräsidenten und Tiwag-Betriebsratsvorsitzenden Helmut Mader, die Wallnöfer den vollen Zugriff auf die Betriebspension und damit auf drei Pensionen aus öffentlichen Funktionen verschaffe. Der zuletzt mit einer Privilegienaffäre in die Schlagzeilen geratene Mader habe 2008 auch Anspruch auf die Tiwag-Betriebspension als dritten Ruhebezug eines öffentlichen Rechtsträgers erhoben. Und Mader habe dabei “Juristen im Landhaus” gefunden, die diese Pension als “das-ist-gar-keine-Tiwag-Pension” interpretiert hätten, schrieb der Blogger. Da der Landesenergieversorger 1980 seine bis dahin selbst angelegten Betriebspensionsrücklagen an die Österreichische Pensionskassa AG (ÖPAG), heute Valida Pension AG, ausgelagert hatte, würde es sich dabei um keine Tiwag-Pension mehr handeln, sondern um eine private Zusatzpension.

“Meine verschiedenen Pensionen sind alle gesetzeskonform und/oder vertragskonform”, argumentierte Wallnöfer. Es handle sich eben um keine Tiwag-Pension, sondern um eine private Zusatzpension aus einem privaten Pensionskassenanspruch. Die Tiwag habe gemäß dem Pensionskassenvertrag Beiträge zur Verfügung gestellt. “Es gibt einen Pensionsanspruch an die Pensionskasse, nicht an die Tiwag”, so der Ex-Vorstandsvorsitzende. Die Pension unterliege daher nicht den Restriktionen des Bezügebegrenzungsgesetz. Dies sei alles “längst ausjudiziert”. Und überhaupt würden seine Pensionen zusammen weniger ausmachen als früher eine einzige Pension eines Vorstandsmitglieds eines vergleichbaren öffentlichen Unternehmens, meinte Wallnöfer.

Scharfe Kritik hagelte es unterdessen von der oppositionellen Liste Fritz. “Nur im System ÖVP und für die Günstlinge dieses Systems ÖVP ist es möglich, dass durch Tricks und Kniffe ein bestehendes Gesetz offensichtlich ad absurdum geführt wird”, erklärte Klubobfrau, LAbg. Andrea Haselwanter-Schneider. Die ÖVP konterte der “Pauschalkritik” der Liste Fritz und nahm Parteigründer Fritz Dinkhauser in die Schusslinie. Wenn jemand wisse, wie man Ämter kumuliere, sei es Dinkhauser, der “Säulenheilige” seiner Liste, sagte Landesgeschäftsführer Martin Malaun.

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